Hoppla, da hatte ich die Eingangsfrage nicht richtig gelesen. Schönheitsreparaturen, zu der die Jalousien nicht zählen, können dem Mieter ohne Angabe eines Betrages auferlegt werden. Hier kommt es einzig darauf an, ob die Fristen zur Ausführung starr oder flexibel sind.
Reparaturen an Schaltern, Schlösser, Riegeln, Jalousien u.ä. zählen zu den Bagatellschäden, bzw. Kleinreparaturen. Hier hat der Gesetzgeber eine andere Regelung vorgesehen:
http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html