Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 19.06.2011, 10:28
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reparatur Jalousie

Hoppla, da hatte ich die Eingangsfrage nicht richtig gelesen. Schönheitsreparaturen, zu der die Jalousien nicht zählen, können dem Mieter ohne Angabe eines Betrages auferlegt werden. Hier kommt es einzig darauf an, ob die Fristen zur Ausführung starr oder flexibel sind.

Reparaturen an Schaltern, Schlösser, Riegeln, Jalousien u.ä. zählen zu den Bagatellschäden, bzw. Kleinreparaturen. Hier hat der Gesetzgeber eine andere Regelung vorgesehen:

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html
Mit Zitat antworten