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Alt 24.06.2011, 10:14
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Der Vermieter macht Probleme mit der Kündigung ...

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Zitat von Mieter_Jay Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen,
ich habe einige Fragen.
1. Wenn man eine Kündigung mit der Bitte, diese innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen, abgibt, kann man auf diese Kündigungsbestätigung bestehen?

Die Kündigung einer Mietwohnung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden.

2. Folgender Sachverhalt:
- Wohnung am 01.06.2011 fristgerecht zum 01.09.2011 gekündigt.

Das ist nicht korrekt, es müsste heißen zum 31.08.

- Den Vermieter bei der Übergabe der Kündigung noch extra gefragt, ob man eventuell auch zum 01.08.2011 die Wohnung überlassen kann, falls man einen Nachmieter findet, der damit einverstanden ist.

So etwas sollte man nur schriftlich abmachen.

- OK, geeigneten Nachmieter gefunden, der damit einverstanden wäre zum 01.08.2011 einzuziehen.

Da hat aber der Vermieter das letzte Wort. Er entscheidet, wer und wann die Wohnung wieder bezogen wird.

- Jetzt, etwa 3 Wochen nach der Kündigung, möchte der Vermieter plötzlich nicht, dass der Nachmieter zum 01.08.2011 einzieht, sondern zum 01.09.2011. (Mir ist leider unklar wieso?)

Darüber muss der Vermieter keine Rechenschaft ablegen.

Meine Frage ist jetzt: Kann man da rechtlich etwas machen oder bin ich gezwungen dem Vermieter eine Monatsmiete zu überweisen?

Das Recht ist auf Seiten des Vermieters, genau so hat er das Recht, bis zum Ende der Mietzeit die komplette Miete zu erhalten.

Und falls ich ihm wirklich diese eine Monatsmiete noch überweisen muss, muss ich dann etwa die volle Warmmiete überweisen? Ich meine, ich werde da ja nicht mehr drin wohnen, also würde ich keine Nebenkosten in der Wohnung verursachen und müsste meiner Meinung nach auch nur die Kaltmiete überweisen oder?

Sie müssen die vereinbarte Bruttomiete überweisen. Nebenkosten (Grundsteuern, Hausversicherungen, Grundkosten der Heizung, etc.) entstehen auch, wenn Sie z.B. im Urlaub sind oder schon ausgezogen sind.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebe...-__f46244.html
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