Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 25.06.2011, 15:45
klein_sharina klein_sharina ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 1
Standard Wohnung weißen bei Auszug

Hallo,

des öfteren habe ich gelesen, dass Klauseln im Mietvertrag, bezüglich des Renovierens beim Auszug, nichtig sind.

Ich bin am 01.11.2010 eingezogen und ziehe am 30.06.2011 aus. Demnach habe ich nicht einmal ein Jahr in der Wohnung gewohnt. Die Wohnung habe ich Ende Oktober neu gestrichen.
(Schlafzimmer weiß, Flur und Wohnzimmer hellgelb, eine Wand im Wohnzimmer dunkelrot).

Im Mietvertrag steht:

§ 24 : (Beendigung des Mietverhältnisses)
bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

§ 28 (sonstige Vereinbarungen)
bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung geweißt übergeben werden (Decken und Wände).


Alle Löcher in den Wänden (zB durch Nägel für Bilder) habe ich entfernt, aufgefüllt und getrichen.


Nun ist meine Frage, ob ich die Wohnung wirklich komplett weißen muss oder zB. nur die rote Wand?

Bin für jede Antwort dankbar!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen