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Wohnung weißen bei Auszug
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25.06.2011, 17:00
Regenmacher
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AW: Wohnung weißen bei Auszug
Die rote Wand könnte als "Sachbeschädigung" ausgelegt werden, weil ein evtueller Nachmieter dadurch abgeschreckt wir.
Ansonsten ist der § 28 nach Meinung des BGH ungültig. Den kann der Vermieter in der Pfeife rauchen.
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