Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 25.06.2011, 18:45
u. hans u. hans ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 1
Standard Sonderkündigung wg monatelanger Ungenutzbarkeit und Renovierung des Balkons möglich?

Ich habe folgende Frage : Ist es möglich aus einen unbefristeten Mietvertrag / 3 monatige Kündigungsfrist per Sonderkündigung herauszukommen? Welche Maßnahmen muss man treffen - ist eine Mietminderung und wenn ja wie hoch möglich? Muss sie schriftlich angekündigt werden?
Die Situation ist folgende:
Der Holzbalkon, der zur Wohnung gehört ist seit 9.5.11 nicht mehr benutzbar, tragende Balken sind morsch, darf laut Vermieter nicht mehr betreten werden. Dies ist auch nicht möglich da einzelne Holzbretter herausgerissen sind.
Angekündigt sind von seiten des Vermieters eine Reparatur des Balkons die bisher nicht erfolgt ist ( Stand 25.06.11 )

Der Hausmeister hatte auch an einem nichtangekündigten Besichtigungstermin das Flurfenster benutzt und hatte plötzlich auf dem Balkon vorm Schlafzimmerfenster gestanden.

Der Vermieter hatte in einem Schreiben auch angedeutet, dass er die Mieter an den Kosten der Reparatur des Balkons anteilig beteiligen möchte. Dies begründet er damit, dass der Mieter den grünen Teppichbelag während des Winters hätte entfernen müssen, damit Luft an das Holz kommt.
Dies wurde aber uns in keiner Form vorher mitgeteilt - telefonisch darauf angesprochen meinte der Vermieter " dass dies der gesunde Menschenverstand einem sagt"

Wer kennt vergleichbare Fälle oder kann mir Rat geben?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen