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Sonderkündigung wg monatelanger Ungenutzbarkeit und Renovierung des Balkons möglich?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.06.2011, 18:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 1
Standard Sonderkündigung wg monatelanger Ungenutzbarkeit und Renovierung des Balkons möglich?

Ich habe folgende Frage : Ist es möglich aus einen unbefristeten Mietvertrag / 3 monatige Kündigungsfrist per Sonderkündigung herauszukommen? Welche Maßnahmen muss man treffen - ist eine Mietminderung und wenn ja wie hoch möglich? Muss sie schriftlich angekündigt werden?
Die Situation ist folgende:
Der Holzbalkon, der zur Wohnung gehört ist seit 9.5.11 nicht mehr benutzbar, tragende Balken sind morsch, darf laut Vermieter nicht mehr betreten werden. Dies ist auch nicht möglich da einzelne Holzbretter herausgerissen sind.
Angekündigt sind von seiten des Vermieters eine Reparatur des Balkons die bisher nicht erfolgt ist ( Stand 25.06.11 )

Der Hausmeister hatte auch an einem nichtangekündigten Besichtigungstermin das Flurfenster benutzt und hatte plötzlich auf dem Balkon vorm Schlafzimmerfenster gestanden.

Der Vermieter hatte in einem Schreiben auch angedeutet, dass er die Mieter an den Kosten der Reparatur des Balkons anteilig beteiligen möchte. Dies begründet er damit, dass der Mieter den grünen Teppichbelag während des Winters hätte entfernen müssen, damit Luft an das Holz kommt.
Dies wurde aber uns in keiner Form vorher mitgeteilt - telefonisch darauf angesprochen meinte der Vermieter " dass dies der gesunde Menschenverstand einem sagt"

Wer kennt vergleichbare Fälle oder kann mir Rat geben?



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  #2  
Alt 26.06.2011, 10:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigung wg monatelanger Ungenutzbarkeit und Renovierung des Balkons mögl

Zitat:
Zitat von u. hans Beitrag anzeigen
Ich habe folgende Frage : Ist es möglich aus einen unbefristeten Mietvertrag / 3 monatige Kündigungsfrist per Sonderkündigung herauszukommen?

Nö, nur bei ganz schweren Verstößen des Vermieters gegen das Mietrecht oder gegen die Vereinbarungen im Mietvertrag. Welche das sind lesen Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Welche Maßnahmen muss man treffen - ist eine Mietminderung und wenn ja wie hoch möglich? Muss sie schriftlich angekündigt werden?

Das ist jetzt die 749 te Frage nach Mietminderung. Nutzen Sie bitte die Funktion Suchen hier im Forum oder bemühen Sie Google bei der Suche. Ich habe wirklich keinen Bock drauf, die 750 te gleiche Antwort zu geben.

Die Situation ist folgende:
Der Holzbalkon, der zur Wohnung gehört ist seit 9.5.11 nicht mehr benutzbar, tragende Balken sind morsch, darf laut Vermieter nicht mehr betreten werden. Dies ist auch nicht möglich da einzelne Holzbretter herausgerissen sind.
Angekündigt sind von seiten des Vermieters eine Reparatur des Balkons die bisher nicht erfolgt ist ( Stand 25.06.11 )

Solche Dinge brauchen Zeit für Planung und Kostenvoranschläge. Das geht nicht in dieser kurzen Zeit.

Der Hausmeister hatte auch an einem nichtangekündigten Besichtigungstermin das Flurfenster benutzt und hatte plötzlich auf dem Balkon vorm Schlafzimmerfenster gestanden.

Oh je, hoffentlich ist niemand vor Schrecik zu Schaden gekommen.

Der Vermieter hatte in einem Schreiben auch angedeutet, dass er die Mieter an den Kosten der Reparatur des Balkons anteilig beteiligen möchte.

Ihr Vermieter kann andeuten, so viel er will. Aber durchsetzen wird er es nicht können.

Dies begründet er damit, dass der Mieter den grünen Teppichbelag während des Winters hätte entfernen müssen, damit Luft an das Holz kommt.
Dies wurde aber uns in keiner Form vorher mitgeteilt - telefonisch darauf angesprochen meinte der Vermieter " dass dies der gesunde Menschenverstand einem sagt"

Genau so hätte ich auch geantwortet. Tut mir Leid.

Wer kennt vergleichbare Fälle oder kann mir Rat geben?
Rechtssicheren Rat erhalten Sie eventuell bei einem Mieterverein, mit Sicherheit bei einem Anwalt für Mietrecht......und den finden Sie zu fairem Preis auch hier im Forum: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html
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