Wenn Ihr Vermieter "ein harter Hund" ist riskieren Sie mit dieser Einstellung die Kündigung. Sie benötigen die Erlaubnis zur Hundehaltung, Punkt. So etwas klärt man, auf jeden Fall, bevor man sich einen Hund zulegt und nicht, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen" ist.
Und, was
Zitat:
dass er was kaputt machen könnte oder Nachbarn was dagegen haben könnten.
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daran nicht zu verstehen ist, ist mir ein Rätsel. Ich habe genügend Wohnungen gesehen, in denen Hunde Türen und Parkettböden ruiniert haben. Und was die Nachbarn anbelangt, heißt es ja nicht, dass diese nicht wechseln. Und der neue hat mit Hunden nichts am Hut und was dann?