Zitat:
Zitat von Regenmacher
Wenn Ihr Vermieter "ein harter Hund" ist riskieren Sie mit dieser Einstellung die Kündigung. Sie benötigen die Erlaubnis zur Hundehaltung, Punkt. So etwas klärt man, auf jeden Fall, bevor man sich einen Hund zulegt und nicht, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen" ist.
Das wir die Erlaubnis brauchen is uns klar. Aber das mit dem zulegen haben Sie missverstanden. Als er zu uns kam, war er nur zur Pflege und sollte eigentlich nach ein paar Wochen zu seiner ursprünglichen Familie zurück, aber die kann sich jetzt nicht mehr um den Hund kümmern und hat uns angeboten, ihn behalten zu können.
Und, was
daran nicht zu verstehen ist, ist mir ein Rätsel. Ich habe genügend Wohnungen gesehen, in denen Hunde Türen und Parkettböden ruiniert haben. Und was die Nachbarn anbelangt, heißt es ja nicht, dass diese nicht wechseln. Und der neue hat mit Hunden nichts am Hut und was dann?
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Das mal was kaputtgehen kann ist klar, dafür hätten wir dem Vermieter auch schriftlich gegeben, dass wir für den Schaden aufkommen. Von mir aus auch die Kaution erhöhen. Das ist uns das Tier wert.
Wir sind nur ein 2-Parteien Haus und verstehen uns mit unserer Nachbarin sehr gut. Sie meint, da endlich mal "vernünftige" Leute in dem Haus wohnen, hat sie garantiert nicht vor, auszuziehen.
Wir sind ja auch in die Wohnung eingezogen, obwohl mein Mann eine wahnsinns Katzenhaarallergie hat und fast stirbt, wenn eine Katze 5 min ím Raum ist.
Was uns halt interessiert ist, wenn in den Mietverträgen beider Parteien steht, dass Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss und er der Nachbarin 2 Katzen erlaubt, wie er uns einen Hund verbieten kann. Das macht für uns den Eindruck, dass wir 2. Klasse wären und er uns nicht zutraut, einen Hund halten zu können. (Zumal das Tier sowieso unter ständiger Aufsicht ist, da ich im Home-Office arbeite und den ganzen Tag zu Hause bin)