Tja, aus dem Vertrag kommen Sie erst nach 2 Jahren Mietzeit heraus. Ich denke, dass dieser Mietvertrag mit Ihnen und Ihrem Ehemann abgeschlossen wurde. Also treffen diese beiden Jahre auf Sie beide zu.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
Ihre Krankheit und Ihr abgekühltes Verhältnis zu Ihrem Mann werden sicherlich nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung herhalten.
Hier wäre nur das Gespräch mit dem Vermieter und seine Zustimmung zur Suche eines Nachmieters denkbar. Wobei aber nicht zu vergessen ist, dass dies auf reiner Kulanzbasis ablaufen würde.