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Alt 08.07.2011, 08:44
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Zitat:
Allein anhand der Verleumdung bestehe nach 2 schriftlichen Unterlassungsbitten das fristlose Kündigungsrecht, so ein Fachanwalt für Mietrecht bei der Erstberatung (nur kurz vorab am Telefon). Humbuk?
Bitte fragen Sie den einmal konsultierten Fachanwalt weiterhin. Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Rechtsauskunft.

Und wegen des Küchenfensters und der daraus abzuleitenden außerordentlichen Kündigung sollten Sie vielleicht mal einen anderen Anwalt für Mietrecht in seiner Kanzlei aufsuchen. Am Telefon kann es zu Verständigungsschwierigkeiten kommen.
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