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Ich wohne zur Zeit (noch) in einer WG mit meinem Arbeitskollegen (beide Schichtarbeiter)...............
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Gemeinsamer Mietvertrag, oder jeder einen eigenen Vertrag?
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Die betreffende Person leidet unter Schizophrenie. Sie telefoniert nachts in unzumutbarer Lautstärke und beschallt den Flur mit lauter Musik.
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VM beweisbar (Einschreiben oder gegen Unterschrift) über den Lärm mit Lärmprotokoll informiert?
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Mängel an der Mietsache, die dem Vermieter mündlich angezeigt wurden.
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Mängelanzeigen müssen beweisbar (s.o.) erfolgen.
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Abgerissenes Jalousieband bei mir im Zimmer. Die Jalousie lässt sich nur einen Spalt von 20 cm öffnen und muss verkeilt werden um in Position zu bleiben.
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Das ist bei einer mietvertraglich vereinbarten Kleinreparaturklausel stets Sache des Mieters, wenn dier Rechnungsbetrag nicht die vereinbarte Summe übersteigt.
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Wassereintritt im Bad bei Regenfall.
Die Badewanne senkt sich ab.
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Zum dritten Mal, so etwas erzählt man nicht, sondern meldet den Schaden beweisbar.
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komme Ich hier fristlos raus?
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Noch einmal, gemeinsamer oder Einzelmietvertrag?
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verkürzter Frist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich,
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Warum Sie diesen § anführen ist mir ein Rätsel. Aber wenn Sie diese Wohnung möbliert gemietet haben sollten, dann entfällt für Sie sowieso die Kündigungsfrist von 3 Monaten:
§ 573 c BGB
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(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.