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Alt 20.07.2011, 09:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen psychisch kranker MITBEWOHNERIN und Mietmängeln

Zitat:
Ich wohne zur Zeit (noch) in einer WG mit meinem Arbeitskollegen (beide Schichtarbeiter)...............
Gemeinsamer Mietvertrag, oder jeder einen eigenen Vertrag?

Zitat:
Die betreffende Person leidet unter Schizophrenie. Sie telefoniert nachts in unzumutbarer Lautstärke und beschallt den Flur mit lauter Musik.
VM beweisbar (Einschreiben oder gegen Unterschrift) über den Lärm mit Lärmprotokoll informiert?

Zitat:
Mängel an der Mietsache, die dem Vermieter mündlich angezeigt wurden.
Mängelanzeigen müssen beweisbar (s.o.) erfolgen.

Zitat:
Abgerissenes Jalousieband bei mir im Zimmer. Die Jalousie lässt sich nur einen Spalt von 20 cm öffnen und muss verkeilt werden um in Position zu bleiben.
Das ist bei einer mietvertraglich vereinbarten Kleinreparaturklausel stets Sache des Mieters, wenn dier Rechnungsbetrag nicht die vereinbarte Summe übersteigt.

Zitat:
Wassereintritt im Bad bei Regenfall.
Die Badewanne senkt sich ab.
Zum dritten Mal, so etwas erzählt man nicht, sondern meldet den Schaden beweisbar.

Zitat:
komme Ich hier fristlos raus?
Noch einmal, gemeinsamer oder Einzelmietvertrag?

Zitat:
verkürzter Frist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich,
Warum Sie diesen § anführen ist mir ein Rätsel. Aber wenn Sie diese Wohnung möbliert gemietet haben sollten, dann entfällt für Sie sowieso die Kündigungsfrist von 3 Monaten:

§ 573 c BGB
...
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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