AW: Miterhöhung wegen Einzug des Partners
Den Zuzug der Lebensgefährtin sollte man schon dem Vermieter mitteilen, denn ab einer Dauer von rund 6 Wochen kann man nicht mehr von Besuch reden. Untersagt der Vermieter diesen Zuzug, dann muss er schon harte Fakten anführen.
Eine Erhöhung der Miete dürfte nicht möglich sein, lediglich eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist bei den Positionen, die nach Köpfen abgerechnet werden (Wasser, Müll) möglich.
Sie sollten sich keinesfalls auf einen neuen Mietvertrag einlassen, eventuell die Aufnahme Iher Freundin als Mitmieterin in Vertrag überdenken.
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