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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Hallo Zusammen,
ich brauch dringend Rat, da die Zeit knapp wird. Ich bin vor 3 Wochen in eine 3-Zimmerwohnung gezogen. Beim Bewerbungsgespräch hatten meine Freundin und ich gesagt, dass sie evtl im Herbst zu mir ziehen wird. Jetzt ist es soweit und der Vermieter reagiert sehr überrascht und will die Miete erhöhen, obwohl vor mir eine 3 köpfige Familie zum selben Preis da gewohnt hat. Er sagt die Abnutzungskosten steigen. Ich bin kurz davor wieder zu kündigen, weil ich es sehr dreist finde und 725 Euro für ne 3 Zimmerwohnung DG meiner Meinung nach genug sind. Kann mir jemand da eine Auskunft geben? Danke, Gruß |
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#2
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AW: Miterhöhung wegen Einzug des Partners
Den Zuzug der Lebensgefährtin sollte man schon dem Vermieter mitteilen, denn ab einer Dauer von rund 6 Wochen kann man nicht mehr von Besuch reden. Untersagt der Vermieter diesen Zuzug, dann muss er schon harte Fakten anführen.
Eine Erhöhung der Miete dürfte nicht möglich sein, lediglich eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist bei den Positionen, die nach Köpfen abgerechnet werden (Wasser, Müll) möglich. Sie sollten sich keinesfalls auf einen neuen Mietvertrag einlassen, eventuell die Aufnahme Iher Freundin als Mitmieterin in Vertrag überdenken. |
#3
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Vielen Dank für den Rat.
In meinem Vertrag steht, dass 1 Person die Wohnung bezieht. Das wurde so unterzeichnet unter der Absprache, dass wenn Sie im Herbst einziehen sollte, das geändert werden kann. Ebenso habe ich nur 21 Tage im Jahr das Recht Besuch zu empfangen. Sind diese Punkte überhaupt rechtskräftig? Kann der Vermieter auf dieser Basis einem Einzug widersprechen? Geändert von Patric (28.07.2011 um 13:03 Uhr) |
#4
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Hallo Patric,
ich habe nboch nie gehört, dass ein Mietvertrag regelt, wieviel Beusch man im Jahr empfangen darf. Ich verweise Sie hiermit einmal auf das Hausrecht -> Hausrecht im Mietrecht. Dem Artikel können Sie entnehmen, dass Sie in gewissem Maße "Chef" der Wohnung sind. Natürlich sind Sie in der Pflicht "Untermieter" zu melden, damit eine Anpassung der Nebenkostenpauschale möglicherweise durchgeführt werden kann. Die Netto-Miethöhe dürfte das meines Erachtens nach nicht steigern! Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Das kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter vorschreibt, wie viel Besuch man empfängt. Das wäre ja eine Frechheit. Ich würde da mal zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen. Zur Not kann der ja ein schreiben aufsetzen und ein bisschen Druck machen.
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#6
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
also eine mieterhöhung ist nicht möglich. das einzige was möglich ist das deine Nebenkosten steigen aber nur wenn nach Bewohnern abgerchnet wird, wird aber nach Quadratmetern abgerechnet ist egal ob eine oder zehn Personen in der Wohnung leben. Also mal nachsehen wie bei dir abgerechnet wird.
habe hier auch mal ein link auf eine seite wo ein Anwalt diese Frage beantwort hat. HTML-Code:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zuzug-einer-zweiten-Person-in-eine-Mietwohnung-__f68899.html Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: 1. Meine Mieterin erklärt mir, dass ihr Freund zu ihr gezogen sei. Dazu ist der Mieter auch verpflichtet. Wenn der Mieter eine weitere Person mit in die Wohnung aufnimmt, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser muss zustimmen. 2. Kann/ sollte ich ihn als zweiten Mieter in den Vertrag aufnehmen? Sie können den „Neuen“ mit in den Mietvertrag aufnehmen und sollten dies auch tun. Dies zumindest dann, wenn Sie den „Neuen“ als Mieter und nicht nur als Dauerbesucher handhaben wollen. Schon zur Sicherheit für alle beteiligten Parteien sollte der neue Mieter aber in den Mietvertrag aufgenommen werden. 3. Kann / sollte die Miete geändert werden, Die Miete kann nicht ohne Weiteres erhöht werden. Insbesondere stellt der Einstieg eines neuen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis keinen solchen Grund dar. Hier können / müssen die Betriebs- und Nebenkosten umverteilt und neu berechnet werden und diese Kosten gegebenenfalls erhöht werden. Die Miete kann nur einvernehmlich mit den beiden Mietern erhöht werden. Ein Anspruch des Vermieters besteht nicht, § 557 Absatz 1 BGB. 4. gibt es ggf. hierfür Regeln, Nein. Sie können hier lediglich eine solche Regelung in den Mietvertrag aufnehmen, wenn die Mieter zustimmen, § 557 Absatz 1 BGB. 5. wäre ggf. der Mieterstatus für die Möglichkeit der Erhöhung maßgebend? Nein. Gründe für eine Mieterhöhung finden sich in den §§ 558 ff. BGB. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Schwerin Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Golmsdorfer Str. 11 07749 Jena |
#7
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Hallo,
Danke für die vielen Antworten. Die Lage hat sich seitdem etwas zugespitzt. Wir haben schriftlich mitgeteilt, dass meine Freundin einzieht. Der Vermieter hat die Zustimmung verweigert. Wir haben jetzt eine neue Wohnung gefunden und die Kündigung eingereicht. Jetzt haben wir allerdings ein befristetes Mietverhältnis und der VM will mich nicht aus dem Vertrag lassen. Besteht die Mglkt einer fristlosen Kündigung aufgrund der Verweigerung des VM dem Einzug zuzustimmen. Laut Mietvertrag haben wir kein Recht zu kündigen bis zum Ablauf der 4 Jahre. |
#8
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AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners
Hierzu sollten Sie vielleicht einmal einen Anwalt fragen, um Rechtsicherheit zu haben.
Ich möchte Ihnen daher unsere günstige Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt empfehlen: Onlineberatung Mietrecht Da es doch bei vier Jahren Mietbindung um eine ganze Stange Geld geht! Mietrecht Einfach
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