Hallo Patric,
ich habe nboch nie gehört, dass ein Mietvertrag regelt, wieviel Beusch man im Jahr empfangen darf. Ich verweise Sie hiermit einmal auf das Hausrecht ->
Hausrecht im Mietrecht.
Dem Artikel können Sie entnehmen, dass Sie in gewissem Maße "Chef" der Wohnung sind. Natürlich sind Sie in der Pflicht "Untermieter" zu melden, damit eine Anpassung der Nebenkostenpauschale möglicherweise durchgeführt werden kann. Die Netto-Miethöhe dürfte das meines Erachtens nach nicht steigern!
Mietrecht Einfach