Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 18.08.2011, 18:15
der-dummkopf der-dummkopf ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 12
Standard AW: Mieterhöhung wegen Einzug des Partners

also eine mieterhöhung ist nicht möglich. das einzige was möglich ist das deine Nebenkosten steigen aber nur wenn nach Bewohnern abgerchnet wird, wird aber nach Quadratmetern abgerechnet ist egal ob eine oder zehn Personen in der Wohnung leben. Also mal nachsehen wie bei dir abgerechnet wird.

habe hier auch mal ein link auf eine seite wo ein Anwalt diese Frage beantwort hat.

HTML-Code:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zuzug-einer-zweiten-Person-in-eine-Mietwohnung-__f68899.html
hier auch mal als Text

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1. Meine Mieterin erklärt mir, dass ihr Freund zu ihr gezogen sei.

Dazu ist der Mieter auch verpflichtet. Wenn der Mieter eine weitere Person mit in die Wohnung aufnimmt, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser muss zustimmen.


2. Kann/ sollte ich ihn als zweiten Mieter in den Vertrag aufnehmen?

Sie können den „Neuen“ mit in den Mietvertrag aufnehmen und sollten dies auch tun. Dies zumindest dann, wenn Sie den „Neuen“ als Mieter und nicht nur als Dauerbesucher handhaben wollen.

Schon zur Sicherheit für alle beteiligten Parteien sollte der neue Mieter aber in den Mietvertrag aufgenommen werden.


3. Kann / sollte die Miete geändert werden,

Die Miete kann nicht ohne Weiteres erhöht werden. Insbesondere stellt der Einstieg eines neuen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis keinen solchen Grund dar.

Hier können / müssen die Betriebs- und Nebenkosten umverteilt und neu berechnet werden und diese Kosten gegebenenfalls erhöht werden.

Die Miete kann nur einvernehmlich mit den beiden Mietern erhöht werden. Ein Anspruch des Vermieters besteht nicht, § 557 Absatz 1 BGB.


4. gibt es ggf. hierfür Regeln,

Nein. Sie können hier lediglich eine solche Regelung in den Mietvertrag aufnehmen, wenn die Mieter zustimmen, § 557 Absatz 1 BGB.


5. wäre ggf. der Mieterstatus für die Möglichkeit der Erhöhung maßgebend?

Nein. Gründe für eine Mieterhöhung finden sich in den §§ 558 ff. BGB.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Mit Zitat antworten