Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 31.07.2011, 15:34
Saphira Saphira ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2011
Beiträge: 3
Standard Änderung Mietvertrag/Nebenkosten

Meine Frage bezieht sich auf die fristlose Kündigung meines Mietverhältnisses.
Mein Vermieter hat eine Mieterversammlung durchgeführt zu der ich weder mündlich noch schriftlich eingeladen wurde. Auf dieser Mieterversammlung wurde bekannt gegeben, dass die beiden Personen die bis dahin den Posten der Hauswarte übernommen haben sich dafür nicht mehr bereit erklären. Nun hat der Vermieter vorgeschlagen das diese Tätigkeiten die Mieter übernehmen und die Mehrheit muss sich wohl dafür ausgesprochen haben.
Jedenfalls hatte ich vor zwei Wochen einen Zettel meines Vermieters im Briefkasten auf dem stand, das ich nun auch für diese Tätigkeiten eingeteilt worden bin und wann ich diese Tätigkeiten ausführen muss. Dazu stand der Satz darunter, " Dieses Schreiben ist als Teil des Mietvertrages zu werten".
Da ich aufgrund meines Berufes oftmals mehrere Tage nicht zu Hause bin, ist es mir nicht möglich diese Termine warzunehmen (Schneeschieben im Winter oder Mülltonnen an die Straße zu stellen).
Da ich die Möglichkeit habe am 01.09. in eine neue Wohnung zu ziehen habe ich ein Schreiben an meinen Vermieter geschickt, dass ich mit dem Verfahren der Mieterversammlung und dieser Änderung nicht einverstanden bin und mein Mietverhältniss zum 01.09 fristlos kündige.

Meine Frage ist jetzt: Ist meine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Was vielleicht noch interessant zu wissen wäre ist, der Posten des Hauswartes steht sogar extra aufgeschlüsselt unter Betriebskosten/Nebenkosten in meinen Mietvertrag, denn auch aufgrund dieses Postens habe ich das Mietverhätniss aufgenommen.
Jedoch beginnen diese Hauswarttätigkeiten für mich erst ab 01.01. nächsten Jahres.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Saphira



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen