Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 31.07.2011, 17:08
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Änderung Mietvertrag/Nebenkosten

Zitat:
Meine Frage ist jetzt: Ist meine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Nein, natürlich nicht! Für eine fristlose Kündigung müsste schon mehr passieren:

http://www.mietrecht-einfach.de/kuen...ng-mieter.html

Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist überhaupt nicht möglich ohne Genehmigung des Mieters. Daran ändert auch nichts, dass dies bei einer Mieterversammlung besprochen und entschieden wurde.

Ihr Vermieter wird vielleicht Ihre fristlose Kündigung in eine fristgerechte wandeln und nimmt die Kündigung zum 31. Oktober an.
Mit Zitat antworten