Zitat:
Meine Frage ist jetzt: Ist meine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
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Nein, natürlich nicht! Für eine fristlose Kündigung müsste schon mehr passieren:
http://www.mietrecht-einfach.de/kuen...ng-mieter.html
Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist überhaupt nicht möglich ohne Genehmigung des Mieters. Daran ändert auch nichts, dass dies bei einer Mieterversammlung besprochen und entschieden wurde.
Ihr Vermieter wird vielleicht Ihre fristlose Kündigung in eine fristgerechte wandeln und nimmt die Kündigung zum 31. Oktober an.