Wenn der Vermieter die Wohnung ungewollt betritt, so handelt es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch:
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Hausfriedensbruch
In dem Artikel wird auch das Hausrecht angesprochen. Dieses beinhaltet ebenso, dass der Mieter die Schlösser zu seiner Wohnung jederzeit austauschen kann. Bei Auszug besteht jedoch die Rückbaupflicht! Also Schloss und Schlüssel niemals entsorgen!
Mietrecht Einfach