Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 12.08.2011, 21:06
Bluebird Bluebird ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2011
Beiträge: 1
Standard Maklerprovision

Ich habe eine Frage: bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung und habe bereits die Zusage einer Wohnung erhalten. Nun habe ich den Mietvertrag zugesendet bekommen und am selben Tag war auch die Rechnung des Maklers im Briefkasten. Da ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich den Mietvertrag unterschreibe (denn eigentlich warte ich noch auf die Zusage einer anderen Wohnung), bin ich mir nicht sicher wie es weitergeht... Kann ich den NICHT unterschriebenen Mietvertrag einfach zurückschicken? und was mache ich mit der Maklerechnung? Zahlen muss ich doch nicht, wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreibe...mich nervt alleine schon, dass die Maklerrechnung am selben Tag wie der Mietvertrag im Briefkasten war - ohne das der Vertrag überhaupt unterschrieben war.. kann ich einfach alles zurückschicken und die Maklerrechnung dann nicht bezahlen???



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen