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Alt 26.02.2009, 09:26
Roccus Roccus ist offline
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Zur Gebrauchsfähigkeit einer Küche gehört die Bereitstellung von Anlagen zur Wasserversorgung und -entsorgung durch den Vermieter. Wenn die dazu erforderlichen Anschlüsse an den Wänden vorhanden sind, ist er seiner Pflicht nachgekommen.
Die Leitungsführung von diesen Anschüssen aus zu den Einrichtungen des Nutzers ist ausschließlich seine Sache. Diese sind und bleiben Eigentum des Käufers. Eine Ihnen einfach übergebene Rechnung akzeptieren Sie nicht; ich finde das ganz schön dreist.
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