Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 26.02.2009, 09:35
Roccus Roccus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Sollte der Vermieter jetzt plötzlich auf einer Rücknahme der Kündigung bestehen, können Sie das ablehnen; da Sie keinen Widerspruch eingelegt hatten, haben Sie die Kündigung angenommen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Annahme des Anderen.
Wenn der Andere keinen Widerspruch einlegt, ist diese Kündigung automatisch rechtens.

Geändert von Roccus (26.02.2009 um 09:38 Uhr)
Mit Zitat antworten