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Alt 20.08.2011, 03:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vermieter verstorben

Hallo,

Käufer wie Erben treten in das Mietverhältnis ein. Das Leitmotto hier: "Kauf (Erbe) bricht nicht Miete!".

Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieter 1 zu 1 eintritt.

Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Das Einzige wäre ggf. eine Kündigung wegen Eigenbedarf, aber diese würde bei Ihnen mit einer Frist über mehrere Monate laufen.


Mietrecht Eifnach
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