AW: Vermieter verstorben
Hallo,
Käufer wie Erben treten in das Mietverhältnis ein. Das Leitmotto hier: "Kauf (Erbe) bricht nicht Miete!".
Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieter 1 zu 1 eintritt.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Das Einzige wäre ggf. eine Kündigung wegen Eigenbedarf, aber diese würde bei Ihnen mit einer Frist über mehrere Monate laufen.
Mietrecht Eifnach
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