AW: einbehaltene Kaution erst bei NACH NACH Mieter aufwenden - ist das ok???
Egal, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist, die Farbe lila muss kein Vermieter als Wandanstrich dulden und kann Schadensersatz vom ausziehenden Mieter verlangen.
Wann der Vermieter nun diese Wandfarbe normalisiert, bleibt ihm überlassen, denn vielleicht gefällt es dem nächsten Mieter nicht und der Vermieter beseitigt dann auf Kosten des Verursachers diese farbliche Ausgestaltung.
Zum Vergleich: Ihnen fährt jemand ins Auto, Blechschaden. Sie können den Schaden beseitigen, oder aber nach Gutachten auszahlen lassen. Im Fall der lila Wände haben Sie sich auf eine Ablöse von 300,- Euro geeinigt.
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