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Alt 24.08.2011, 21:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vom Vermieter genutzte Räume im gemieteten Haus

Hallo,

gerade bei solchen Gegebenheiten sollte der beste Weg ein Kompromiss sein.

Das heisst einmal ein klärendes Gespräch zu führen und ggf. über die Ergänzung des Mietvertrags mit einer Hausordnung nachdenken, in welcher diese Dinge dann alle geregelt werden.

Gerade bei einem freundschaftlichen Verhältnis hat sicher jede Partei Verständnis für diese Regelungen, da ja auch jeder die Privatsphäre des anderen resepektieren sollte.

Also mein Vorschlag:
Zusammensetzen bei Kaffee und Kuchen, die Probleme auf den Tisch bringen und schriftlich in Form einer Hausordnung oder Anlage zum Mietvertrag fixieren.

Zur Info: Rechtlich stünde Ihnen das Hausrecht zu -> Hausrecht

Da die vertraglichen Regelungen zur Mitbenutzung der Räume im Haus jedoch nicht klar sind, ist es schwer hierauf weiter einzugehen. Ich halte auch obigen Ansatz für die einvernehmlichere Lösung.


Mietrecht Einfach
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