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Alt 02.03.2009, 11:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Foad,

also so wie ich das sehe scheinen die Geräte ja an dich vermietet worden zu sein. (9,- Euro Aufschlag zur Miete). Somit ist für die Erneuerung meiner Meinung nach der Vermieter zuständig, denn hier handelt es sich weder um Instandhaltung, noch um eine Reparatur. Es handelt sich um einen Austausch. Solltest du jedoch für den Defekt des Elektrogerätes verantwortlich sein, ist es auch möglich, dass die Kosten dir übertragen werden. Dies ist aber nur schwer nachweisbar.


Zum Thema Reparatur und Instandsetzung:
Reparatur und Instandsetzung haben rein prinzipiell die gleiche Bedeutung. Eine Instandsetzung geht oftmals mit dem Begriff der Instandhaltung (z.B. Wartung der Therme) einher.
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