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Vermietetes Elektrogerät defekt - Wer muss Zahlen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 02.03.2009, 11:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 2
Standard Vermietetes Elektrogerät defekt - Wer muss Zahlen?

Herzliche Grüße an die Community!

ich bin noch auszubildender (Immobilienkaufmann, derzeit in der Verwaltung tätig) und habe eine Frage:

Entschuldige mich vorab für die Grammatikfehler !
Einem Mieter wurde vom Alteigentümer kurz nach der Mietvertragsschließung eine "CoolBox" (eine kleine Tiefkühltruhe) und eine Geschirrspülmaschine zur Verfügung gestellt.

In einem Schreiben wurde dem Mieter mitgeteilt, dass er einen Werverbesseungszuschlag in Höhe von € 9,-/Monatzu zahlen hätte UND

"Die laufende Pflege und Instandhaltung der zusätzlichen Einbauten obliegt Ihnen als Mieter".

Nun ist der Coolbox kaputt. Nicht zu reparieren und muss ersetzt werden.
Da wäre meine Frage: Ist Reparatur = Instandsetzung/Haltung? Mein Chef meint, er sieht da keinen Unterschied, aber so richtig sicher ist er sich bei der Sache auch nicht. Ich muss irgendwie klären, ob nun der Mieter für einen neuen Coolbox zahlen muss oder der Vermieter.

Für eine baldige Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
V. Grüße
Foad



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  #2  
Alt 02.03.2009, 11:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Foad,

also so wie ich das sehe scheinen die Geräte ja an dich vermietet worden zu sein. (9,- Euro Aufschlag zur Miete). Somit ist für die Erneuerung meiner Meinung nach der Vermieter zuständig, denn hier handelt es sich weder um Instandhaltung, noch um eine Reparatur. Es handelt sich um einen Austausch. Solltest du jedoch für den Defekt des Elektrogerätes verantwortlich sein, ist es auch möglich, dass die Kosten dir übertragen werden. Dies ist aber nur schwer nachweisbar.


Zum Thema Reparatur und Instandsetzung:
Reparatur und Instandsetzung haben rein prinzipiell die gleiche Bedeutung. Eine Instandsetzung geht oftmals mit dem Begriff der Instandhaltung (z.B. Wartung der Therme) einher.
__________________

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  #3  
Alt 02.03.2009, 11:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Mietrecht-Einfach,

vielen Dank für die sehr schnelle Antwort!

Du bestätigst meine Vermutung. Der Vermieter muss zahlen. Ich denke, man muss aufpassen und Instandsetzung und Instandhaltung klar voneinander differenzieren.

Instandhaltung = laufende Pflegearbeiten oder kleinstreparaturen, die einen größeren Schaden vorbeugen.
Instandsetzung=Reparatur= etwas, das nicht funktionierte funktionstüchtig machen.

Demnach muss ich meinem chef jetzt irgendwie erklären, dass wir zahlen müssen und nicht der meiter.
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  #4  
Alt 03.03.2009, 08:25
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Da die Sache vermietet war und Miete gezahlt wurde ist der Mieter nur dann schadensersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Für Reparaturen an der Mietsache ist immer der Vermieter zuständig (ansonsten siehe oben).

Geändert von Roccus (03.03.2009 um 18:22 Uhr)
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Antwort

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