Da die Sache vermietet war und Miete gezahlt wurde ist der Mieter nur dann schadensersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Für Reparaturen an der Mietsache ist immer der Vermieter zuständig (ansonsten siehe oben).
Geändert von Roccus (03.03.2009 um 18:22 Uhr)
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