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Alt 02.03.2009, 11:25
Foad Foad ist offline
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Registriert seit: 02.03.2009
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Hallo Mietrecht-Einfach,

vielen Dank für die sehr schnelle Antwort!

Du bestätigst meine Vermutung. Der Vermieter muss zahlen. Ich denke, man muss aufpassen und Instandsetzung und Instandhaltung klar voneinander differenzieren.

Instandhaltung = laufende Pflegearbeiten oder kleinstreparaturen, die einen größeren Schaden vorbeugen.
Instandsetzung=Reparatur= etwas, das nicht funktionierte funktionstüchtig machen.

Demnach muss ich meinem chef jetzt irgendwie erklären, dass wir zahlen müssen und nicht der meiter.
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