Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 07.09.2011, 16:01
vitopetre vitopetre ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2011
Beiträge: 2
Standard Was darf ein Vermieter verlangen? (ohne Mietvertrag)

Sehr geehrte Wissende des Mietrechtsforums,

ich hoffe dass Sie mir bzw. meinen Verwandten helfen können.

Es handelt sich um folgende „Gesichte“:

Mein Onkel und meine Tante leben seit über 10 Jahren in einem kleinen Haus mit Garten auf dem Land (in Bayern). Der Vermieter schloss allerdings keinen Mietvertrag mit Ihnen ab, verzichtete auch auf die Kaution und begnügt sich mit einer monatlichen Miete.

Für die ganze Zeit gab es weder von den Mietern Forderungen nach Reparaturen an dem teilweise sanierungsbedürftigen Häuschen, noch irgendwelche Probleme seitens des Vermieters.

Die beiden haben mehrere Katzen, eine Leidenschaft für einen blumen- und gemüsereichen Garten, in dem sie aber aus Naturliebe auch die natürliche Vegetation zwischen den Beeten wuchern lassen und einen großen Komposthaufen für die Entsorgung der Gartenabfälle.

Außerdem haben sie eine Sammelleidenschaft für Bücher und im Laufe der Jahre mit ihrer Bibliothek nicht nur die Wohnung sondern auch den Dachboden reichlich angefüllt.

Aus heiterem Himmel haben sie nun einen Brief des Vermieters erhalten, der sie auffordert innerhalb einer Frist von 4 Wochen vieles an ihrem Lebensstil zu ändern.

Nämmlich, dass:

- der Garten in Zukunft besser gepflegt und der Rasen häufiger gemäht werden muss
- der Komposthaufen erheblich verkleinert werden soll
- der Dachboden vollständig geräumt werden muss (z. B. wegen Statik und Brandschutz)
- die Haustiere keine Schäden mehr am Haus anrichten dürfen bzw. diese sofort behoben werden müssen (z. B. zerkratzte Treppengeländer, verbogene Vorhangstangen, verunreinigter Teppichboden, etc.)
- in einem Kellerraum häufiger gelüftet werden muss, um z. B. Schimmelbildung zu vermeiden (obwohl die Vermieter schon vor Jahren zugegeben haben, dass die Feuchtigkeit in diesem Raum auf die fehlende Drainage zurückzuführen ist, die beim Bau des Hauses nicht erstellt wurde)

Diese "Kleinigkeiten", zerstören für meine Verwandten vieles von dem, was für sie Freiheit und individuelle Entfaltung bedeutet.


Nun meine FRAGEN hierzu:

1. Welche Rechtsituation tritt denn überhaupt bei fehlendem Mietvertrag auf? Ich habe mir sagen lassen, hier gälte dann der Standardvertrag. Ist dies richtig?

2. Gesetzt den Fall 1. ist richtig, welche dieser Forderungen darf der Vermieter stellen (z. B. im Bezug auf oben genannte Punkte (Haustiere, Gartenpflege, Dachboden, Ersetzen und Reparieren von Beschädigungen)?

3. Wie sollten sich meine Verwandten verhalten? (Ich war z. B. immer der Meinung, dass man die meisten Beschädigungen, erst beim Auszug reparieren bzw. ersetzen lassen muss...).

4. Könnte das Ehepaar nicht auch Forderungen an den Vermieter stellen, dass dieser seinerseits bestimmte Mängel an diesem Häuschen beheben muss?

5. Könnte der Vermieter den Mietern kündigen bzw. wären die angesprochenen Probleme ein Kündigungsgrund für den Vermieter oder könnten meine Verwandten auch weiterhin einfach so weitermachen wie bisher, die Forderungen missachten und trotzdem dort wohnen bleiben?


Vielen Dank für Ihre Antwort

mit freundlichen Grüßen

Vito



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen