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Alt 07.09.2011, 18:27
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Was darf ein Vermieter verlangen? (ohne Mietvertrag)

1. Welche Rechtsituation tritt denn überhaupt bei fehlendem Mietvertrag auf? Ich habe mir sagen lassen, hier gälte dann der Standardvertrag. Ist dies richtig?

Gibt es keinen Mietvertrag, dann ist dieser Paragraph zuständig: § 535 BGB

2. Gesetzt den Fall 1. ist richtig, welche dieser Forderungen darf der Vermieter stellen (z. B. im Bezug auf oben genannte Punkte (Haustiere, Gartenpflege, Dachboden, Ersetzen und Reparieren von Beschädigungen)?

Einzig wegen vorbeugendem Brandschutz wäre die Sache mit dem Dachboden durchsetzbar. Schäden an der Mietsache sollten natürlich auch zeitnah beseitigt werden.

3. Wie sollten sich meine Verwandten verhalten? (Ich war z. B. immer der Meinung, dass man die meisten Beschädigungen, erst beim Auszug reparieren bzw. ersetzen lassen muss...).

Das stimmt nur zum Teil. Da durch das Fehlen eines Mietvertrages keine laufenden Schönheitsreparaturen geschuldet werden und auch beim Auszug auch nicht, wären bestenfalls Beschädigungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinaus gehen, zu beseitigen.

4. Könnte das Ehepaar nicht auch Forderungen an den Vermieter stellen, dass dieser seinerseits bestimmte Mängel an diesem Häuschen beheben muss?

Aber sicher! Laut § 535 BGB wäre er sogar für die laufenden Schönheitsreparaturen zuständig. Nur wenn er das erfahren wird, könnte es sein, dass er einen Herzkasper kriegt.

5. Könnte der Vermieter den Mietern kündigen bzw. wären die angesprochenen Probleme ein Kündigungsgrund für den Vermieter oder könnten meine Verwandten auch weiterhin einfach so weitermachen wie bisher, die Forderungen missachten und trotzdem dort wohnen bleiben?

Eine Kündigung wäre unter keinen Umständen möglich. Da gäbe es nur 3 mögliche Gründe, die aber hier nicht zutreffen.

Siehe: Kündigung durch den Vermieter
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