AW: Kündigung einer WG
Stehen 2 oder mehr Personen als Mieter in einem Mietvertrag, kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden. D.h., zur Kündigung ist die Zusage des verbleibenden Mieters nötig. Verweigert dieser die Zusage, muss man vor Gericht dafür klagen.
Zieht ein Mieter trotzdem aus, ist er nach wie vor für die Pflichten aus dem Mietvertrag (Miete, Nebenkosten, etc.) haftbar zu machen.
Stichwort: Gesamtschuldnerische Haftung.
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