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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung einer WG
Hallo,
ich würde gerne den "Anteil" meiner WG kündigen, weiß aber nicht, ob das so einfach ist. Es handelt sich um einer 2er Wg und beide Bewohner stehen im Mietvertrag. Die Miete zahlt allerdings jeder von seinem eigenen Konto, sprich jeder die Hälfte, auch die Kaution wurde damals durch zwei geteilt und separat angelegt. Kann ich jetzt meinen Teil der Wohnung so einfach mit der 3-montaigen Kündigungsfrist kündigen? Oder muss man die Wohnung gemeinsam kündigen? Ich bin etwas verzweifelt, da mein WG Partner mir erhebliche Steine in den Weg legt. Es wäre schön, wenn jemand einen Rat hat bzw, gerne auch einen Paragraph der mir Recht zuspricht. Danke im Voraus. |
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#2
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AW: Kündigung einer WG
Stehen 2 oder mehr Personen als Mieter in einem Mietvertrag, kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden. D.h., zur Kündigung ist die Zusage des verbleibenden Mieters nötig. Verweigert dieser die Zusage, muss man vor Gericht dafür klagen.
Zieht ein Mieter trotzdem aus, ist er nach wie vor für die Pflichten aus dem Mietvertrag (Miete, Nebenkosten, etc.) haftbar zu machen. Stichwort: Gesamtschuldnerische Haftung. |
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