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Alt 15.09.2011, 21:09
Vermieter 27 Vermieter 27 ist offline
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Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Hallo, danke für die schnelle Info. Ich möchte Ihnen ja nicht unbedingt kündigen. Da Sie wie ich erst einige zeit nach Vertragsabschluß erfahren habe aus Ihrer vorherigen Wohnung wohl auch rausgeklagt wurden (weiß ich aber nicht 100%, ich weiß nur das noch Restmietschulden zu zahlen sind. Vor Vertragsabschluß habe ich nach Mietschulden gefragt, dieses wurde verneint. Außerdem hat uns der Mieter auch über einiges andere angelogen. So erzählte er uns seine berufsunfähigkeit stammt aus einem Arbeitsunfall-und er hätte mit dem ehem. Arbeitgeber ein Verfahren wegen fehlender Lohnforzahlung etc. laufen. Dabei kommt der Schädelbasisbruch den er hatte von einer privaten wohl im Rasch entstandenen prügelei mit seinem Schwager und und und...Ich denke da Sie sonst auch keiner will wird auch eine fristlose Kündigung nicht klappen.Sie werden das Feld nicht kampflos räumen...und wir sind finanziell auf die Miete angewiesen...Ich möchte nur wissen ob die Abmahnungen so richtifg sind oder ob ich eine frist oder sowas hätte setzten müssen...wenn ja-kann ich das wohl nicht einfach im nachhinein tun oder??? Ich will nur auf alles vorbereitet sein, da wir uns einen Anwalt nicht leisten können-die Mieter wohl aber einen gestellt bekommen...lg Kerstin
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Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo.
Dem Mieter kann nicht ganz so einfach gekündigt werden, wie sie es sich möglicherweise vorstellen.

Bitte lesen Sie auch hier, zum Thema "Fristlose Kündigung durch den Vermieter:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dort erfahren Sie die ausschlaggebenden Punkte, wann ein Mietverhältnis von Seiten des Vermieters fristlos aufgekündigt werden kann.


Mietrecht Einfach
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