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Alt 16.09.2011, 11:33
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Nur gefragt? Da fordert man eine schriftliche Mieterselbstauskunft des zukünftigen Mieters, oder man befragt den derzeitigen Vermieter.

Bevor Sie eine fristlose/fristgerechte Kündigung aussprechen ist es richtig, dass Sie zuvor den Mieter beweisbar (Einwurfeinschreiben) unter Verzug setzen, bzw. abmahnen. Diese Abmahnung sollte natürlich sehr zeitnah zum Vorfall auf den Weg gegeben werden.

Für weitere Informationen sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Das geht sehr preiswert auch online:

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