Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???
Hallo,
man hat mir den Mietvertrtag gekündigt weil ich einen Schaden an der Wohnung verschwiegen habe. Nach langem hin und her gab es eine Einigung auf die Formel, dass keinerlei gegenseitige Schadensersatzansprüche bestehen.
(also weder von mir gegen den Ex-Vermieter noch von ihm gegen mich).
Nun hat man mir bei der Schlüsselübergabe aber angekündigt, dass das Kautionskonto zur Reparatur des Schadens herangezogen wird.
Ich dachte, niemand hat Ansprüche gegenüber dem anderen??? Ist das erlaubt?
MfG,
Fellinismus
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