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Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.09.2011, 19:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Hallo,

man hat mir den Mietvertrtag gekündigt weil ich einen Schaden an der Wohnung verschwiegen habe. Nach langem hin und her gab es eine Einigung auf die Formel, dass keinerlei gegenseitige Schadensersatzansprüche bestehen.
(also weder von mir gegen den Ex-Vermieter noch von ihm gegen mich).

Nun hat man mir bei der Schlüsselübergabe aber angekündigt, dass das Kautionskonto zur Reparatur des Schadens herangezogen wird.
Ich dachte, niemand hat Ansprüche gegenüber dem anderen??? Ist das erlaubt?

MfG,
Fellinismus



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  #2  
Alt 23.09.2011, 19:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Hallo,

gibt es zu dieser Einigung, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen was schriftliches?
Denn dies steht ja eigentlich im Gegensatz dazu, dass Sie sagen, einen Schaden in der Mietwohnung angerichtet zu haben...

Ich möchte Ihnen deshalb einmal diesen Artikel zum Thema: Rückzahlung Mietkaution empfehlen:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt


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  #3  
Alt 24.09.2011, 08:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
man hat mir den Mietvertrtag gekündigt weil ich einen Schaden an der Wohnung verschwiegen habe. Nach langem hin und her gab es eine Einigung auf die Formel, dass keinerlei gegenseitige Schadensersatzansprüche bestehen.
Das muss aber schon ein dickes Ding gewesen sein, wenn daraus eine Kündigung entsteht. Und die Schadensersatzansprüche werden nicht den von Ihnen verursachten Schaden, sondern weiter gehende Ansprüche (Mietausfall, usw.) betreffen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.09.2011, 21:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

gibt es zu dieser Einigung, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen was schriftliches?
Denn dies steht ja eigentlich im Gegensatz dazu, dass Sie sagen, einen Schaden in der Mietwohnung angerichtet zu haben...

Mietrecht Einfach
Hallo,

ja, es existiert eine schriftliche Zustimmung des Anwalts der Gegenseite auf den betreffenden Vorschlag meines Anwalts.

MfG,
farfalle

Geändert von farfalle (30.09.2011 um 21:21 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.09.2011, 21:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das muss aber schon ein dickes Ding gewesen sein, wenn daraus eine Kündigung entsteht. Und die Schadensersatzansprüche werden nicht den von Ihnen verursachten Schaden, sondern weiter gehende Ansprüche (Mietausfall, usw.) betreffen.
Hallo,

nachdem was man mir sagte, geht es um den Schaden. Dass er von mir keine Miete mehr bekommt wenn er mich rauswirft ist er ja wohl irgendwie selbst schuld...

MfG,
farfalle
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  #6  
Alt 01.10.2011, 10:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Warum eigentlich fragen Sie nicht Ihren Anwalt, ist der verstorben? Trauen Sie Laien in diesem Forum mehr Sachverstand zu als Ihrem Anwalt, der mit der Sache befasst ist?
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.10.2011, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Warum eigentlich fragen Sie nicht Ihren Anwalt, ist der verstorben? Trauen Sie Laien in diesem Forum mehr Sachverstand zu als Ihrem Anwalt, der mit der Sache befasst ist?
Hallo,

ich hoffte einfach, hier auf die Schnelle etwas erfahren zu können, da meine Zeit durch Arbeit (Weihnachsgeschäft brummt gerade ohne Ende; es gibt keine Möglichkeit Arbeit auf Kollegen abzuwälzen), Abengymnasium und den erzwungenen Umzug mit nicht-endenwollender Einzugsrenovierung extrem knapp ist. Ich springe also ganz schön im Dreieck...
Ich weiß im Moment wirklich nicht WANN ich Zeit habe um einen Anwaltstermin wahrzunehmen und ggf. einen neuen Beratungsschein beim Gericht zu holen.

MfG,
Farfalle

Geändert von farfalle (04.10.2011 um 15:32 Uhr)
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  #8  
Alt 04.10.2011, 15:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Hallo,

wenn Sie keine Zeit finden Ihren Anwalt vor Ort aufzusuchen, dann kann ich Ihnen unsere günstige Onlineberatung für Mietrecht durch einen Anwalt empfehlen.

Sie können sich kostenlos ein unverbindliches Angebot für Ihren Sachverhalt unter dem folgenden Link einholen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt


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kaution, mietkaution, rückzahlung


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