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Alt 24.09.2011, 08:45
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
man hat mir den Mietvertrtag gekündigt weil ich einen Schaden an der Wohnung verschwiegen habe. Nach langem hin und her gab es eine Einigung auf die Formel, dass keinerlei gegenseitige Schadensersatzansprüche bestehen.
Das muss aber schon ein dickes Ding gewesen sein, wenn daraus eine Kündigung entsteht. Und die Schadensersatzansprüche werden nicht den von Ihnen verursachten Schaden, sondern weiter gehende Ansprüche (Mietausfall, usw.) betreffen.
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