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Alt 30.09.2011, 21:16
farfalle farfalle ist offline
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Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das muss aber schon ein dickes Ding gewesen sein, wenn daraus eine Kündigung entsteht. Und die Schadensersatzansprüche werden nicht den von Ihnen verursachten Schaden, sondern weiter gehende Ansprüche (Mietausfall, usw.) betreffen.
Hallo,

nachdem was man mir sagte, geht es um den Schaden. Dass er von mir keine Miete mehr bekommt wenn er mich rauswirft ist er ja wohl irgendwie selbst schuld...

MfG,
farfalle
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