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Alt 04.10.2011, 15:29
farfalle farfalle ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Warum eigentlich fragen Sie nicht Ihren Anwalt, ist der verstorben? Trauen Sie Laien in diesem Forum mehr Sachverstand zu als Ihrem Anwalt, der mit der Sache befasst ist?
Hallo,

ich hoffte einfach, hier auf die Schnelle etwas erfahren zu können, da meine Zeit durch Arbeit (Weihnachsgeschäft brummt gerade ohne Ende; es gibt keine Möglichkeit Arbeit auf Kollegen abzuwälzen), Abengymnasium und den erzwungenen Umzug mit nicht-endenwollender Einzugsrenovierung extrem knapp ist. Ich springe also ganz schön im Dreieck...
Ich weiß im Moment wirklich nicht WANN ich Zeit habe um einen Anwaltstermin wahrzunehmen und ggf. einen neuen Beratungsschein beim Gericht zu holen.

MfG,
Farfalle

Geändert von farfalle (04.10.2011 um 15:32 Uhr)
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