Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
gibt es zu dieser Einigung, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen was schriftliches?
Denn dies steht ja eigentlich im Gegensatz dazu, dass Sie sagen, einen Schaden in der Mietwohnung angerichtet zu haben...
Mietrecht Einfach
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Hallo,
ja, es existiert eine schriftliche Zustimmung des Anwalts der Gegenseite auf den betreffenden Vorschlag meines Anwalts.
MfG,
farfalle