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Alt 30.09.2011, 21:12
farfalle farfalle ist offline
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Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

gibt es zu dieser Einigung, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen was schriftliches?
Denn dies steht ja eigentlich im Gegensatz dazu, dass Sie sagen, einen Schaden in der Mietwohnung angerichtet zu haben...

Mietrecht Einfach
Hallo,

ja, es existiert eine schriftliche Zustimmung des Anwalts der Gegenseite auf den betreffenden Vorschlag meines Anwalts.

MfG,
farfalle

Geändert von farfalle (30.09.2011 um 21:21 Uhr)
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