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Alt 23.09.2011, 19:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kaution einbehalten obwohl keine gegenseitigen Ansprüche bestehen???

Hallo,

gibt es zu dieser Einigung, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen was schriftliches?
Denn dies steht ja eigentlich im Gegensatz dazu, dass Sie sagen, einen Schaden in der Mietwohnung angerichtet zu haben...

Ich möchte Ihnen deshalb einmal diesen Artikel zum Thema: Rückzahlung Mietkaution empfehlen:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt


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