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Alt 28.09.2011, 13:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Recht auf neue Türen?

Hallo Legogirl,

ich nehme nun einmal an, dass Sie die Wohnung vorher besichtigt haben und der Vormieter zu dem Zeitpunkt weder ausgezogen ist, noch die Türen im Zuge des Auszugs neu gestrichen waren.

Dennoch halte ich es für problematsich hier einen Anspruch gegenüber dem Vermieter oder dem Vormieter geltend machen zu können.

Sie könnten ja das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen diesem Ihre Lage zu schildern. Dennoch sehe ich ihn nicht in der Pflicht, dass er diese Arbeiten übernehmen müsste.

Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts - ansonsten (und in Anbetracht dessen, dass es nach Ihrer Schilderung noch weitere Unannehmlichkeiten gibt) einfach kündigen und eine andere Wohnung suchen.

Ansonsten wird meiner Einschätzung nach nur alles auf einen Kompromiss herauslaufen ...


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