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Alt 02.10.2011, 14:34
Hr.Sommer Hr.Sommer ist offline
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Standard AW: Kostenlose Nutzung einer EBK in Mietwohnung

Ich denke mal, das ist eine Leihe. Der Vermieter leiht mir die EBK für die Mietzeit. Da trifft dann §603 BGB zu.

Ich habe wohl die Instandhaltungspflicht, aber muss ja bei Defekten nicht die Geräte austauschen auf meine kosten.

Ist doch auch so, wenn ich jemanden mein Auto verleihe und der Motor geht kaputt. Dann braucht ja auch nicht der Leiher den Motor bezahlen.

Wenn das eine Individualvereinbarung ist, kann ich diese ja irgendwann mal kündigen. Dann muss der Vermieter die Küche ausbauen und ich setze meine eigene EBK ein.

Aber, da das Schreiben eine Ergänzung ist, gehöhrt doch die Küche zur Mietsache, dann kann der Vermieter mir nicht den evtl. Austauch der Geräte aufdrücken.

Da ich das Schreiben noch nicht unterschrieben habe, steht die EBK ja nicht im Mietvertrag. Da muss der Vermieter diese ja ausbauen!?

ok, wer noch was weiß, bitte um Antwort.
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