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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kostenlose Nutzung einer EBK in Mietwohnung
Hallo,
folgendes: Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben. Darin wurde Die EBK vergessen. Danach hat der Vermieter ein Schriftstück aufgesetzt. Ergänzung zum Mietvertrag. Darin steht, das die Einbauküche kostenlos zu Nutzung steht. Instanthaltung sind Sachen des Mieters. So, Ist das rechtens? Muss ich bei defekten der Geräte aufkommen. Muss ich diese bei Austausch selbst bezahlen?? Muss ich die neu angeschafften Geräte bei Auszug drin lassen?? Kann mir da jemand einen Pragraphen Sagen oder ein Urteil??? Danke euch |
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#2
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AW: Kostenlose Nutzung einer EBK in Mietwohnung
Hat da keiner eine Antwort??
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#3
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AW: Kostenlose Nutzung einer EBK in Mietwohnung
Das sieht nach einer Individualvereinbarung zu Ihren Ungunsten aus, wenn Sie das unterschreiben, sind Sie für die Küche veranwortlich.
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#4
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AW: Kostenlose Nutzung einer EBK in Mietwohnung
Ich denke mal, das ist eine Leihe. Der Vermieter leiht mir die EBK für die Mietzeit. Da trifft dann §603 BGB zu.
Ich habe wohl die Instandhaltungspflicht, aber muss ja bei Defekten nicht die Geräte austauschen auf meine kosten. Ist doch auch so, wenn ich jemanden mein Auto verleihe und der Motor geht kaputt. Dann braucht ja auch nicht der Leiher den Motor bezahlen. Wenn das eine Individualvereinbarung ist, kann ich diese ja irgendwann mal kündigen. Dann muss der Vermieter die Küche ausbauen und ich setze meine eigene EBK ein. Aber, da das Schreiben eine Ergänzung ist, gehöhrt doch die Küche zur Mietsache, dann kann der Vermieter mir nicht den evtl. Austauch der Geräte aufdrücken. Da ich das Schreiben noch nicht unterschrieben habe, steht die EBK ja nicht im Mietvertrag. Da muss der Vermieter diese ja ausbauen!? ok, wer noch was weiß, bitte um Antwort. |
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Stichworte |
ebk, kostenlos, nutzung |
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