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Alt 05.10.2011, 21:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Anspruch auf Mietminderung?

Hallo,

was Sie als erstes machen sollten wäre die Kürzung der Miete anteilig für die Tage, die die Wohnung nicht beziehbar war.

Des Weiteren können Sie die Miete immer dann kürzen, wenn sich die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Dies scheint bei Ihnen durchaus der Fall zu sein. Ob die niedrigere Internetgeschwindigkeit dort einen größeren Anteil ausmacht ist schwer zu sagen - ist sie doch Bestandteil des Mietvertrags.

Auf eine Mietminderung haben Sie nach Schilderung der Lage definitiv Anspruch. Einen Prozentsatz kann Ihnen leider kein Forum mitteilen, da die Lage nur sehr schwer eingeschätzt werden kann.

Deshalb empfehle ich Ihnen:
Nutzen Sie unseren Online Anwaltsservice. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Der Vorteil: Da Ihr Vermieter scheinbar schon ein wenig schnippisch auf Ihre Forderungen reagiert, sollten Sie dieses Beratungs Angebot nutzen. Schildern Sie Ihren Sachverhalt im Formular so ausführlich wie hier im Forum und Sie erhalten eine rechtsichere Auskunft von einem professionellen Anwalt, der Sie dann auch weiterhin begleiten kann.

Die Anfrage ist völlig kostenlos. Ihnen wird dann ein Agebot für die Beratung übermittelt, welches Sie dann annehmen oder ablehnen (ignorieren) können!

Dies hielte ich für den sinnvollsten und rechtssichersten Weg!


Mietrecht Einfach
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Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
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