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Anspruch auf Mietminderung?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.10.2011, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 1
Unglücklich Anspruch auf Mietminderung?

Hallo Zusammen,
ich hätte gerne mal eine Einschätzung, ob ich gegenüber meinem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen kann.
Kurzer Sachverhalt:

Ich bin Student und bin mit 3 weiteren Kollegen in eine möbilierte Wohnung gezogen. Bei Vertragsunterzeichnung wurde uns versprochen, dass bis zum Einzug die Wohnung renoviert und deshalb auch teurer werde.(Wir waren letztes Jahr für 180€ /Monat in unseren Zimmern und nun 260€) Als wir jetzt zum 01.10.2011 einziehen wollten sagte der Vermieter dass dies nicht möglich sei, da er noch nicht mit den Renovierungsarbeiten fertig sei. So konnten wir erst am 03.10.2011um 17:00 einziehen. Also 3 Tage verspätet.
Als wir am 03.10.dann die Wohnung beziehen wollten waren die Renovierungsarbeiten noch in Arbeit. Der Flur vor den Zimmern gleicht einer Baustelle und ist zugestellt mit Werkzeug. Das Abklebeband vom Streichen ist auch noch nirgendswo abgezogen. Bei Besichtigung der Zimmer war in jedem Zimmer ein Waschbecken. Dies war ebenfalls ein Hauptgrund für uns das wir diese Wohnung mieteten, da so jeder das Wesentliche morgens in seinem Zimmer am Waschbecken machen kann und es so zu keinem Stau im Badezimmer kommt. Das Waschbecken wurde jedoch auch erst am 04.10 fertiggestellt bzw. die Wasseranschlüsse erst installiert. Auch fehlen überall Abdeckungen an den Steckdosen was meiner Meinung nach gefährlich sein kann.
Auch haben wir einen Mietvertrag unterschrieben indem ein 32000 DSL festgelegt wurde. Jedoch hat der Vermieter jetzt den Router versetzt in eine Wohnung 2 Etagen unter uns. Jetzt ist unser Wlan instabil und es kommt nur noch eine Leistung an, die vergleichbar mit einem 3000 Dsl ist. Wenn wir dann zu 4. im Internet surfen ist es unerträglich und die Abstürze sind vorprogrammiert.
Zum Grund dass der Vermieter nicht rechtzeitig mit den Renovierungsarbeiten fertig wurde gab er dreister Weiße auch noch an, dass er in der Zwischenzeit, in der er renovieren wollte, noch 2 Monate an andere Studenten vermietet hatte und somit zeitlich in Verzug kam.
So finde ich es ungerechtfertigt die hohe vereinbarte Miete von 260 € pro Zimmer zu erheben, da doch noch viele Mängel bestehen und vereinbarte vertragliche Leistungen nicht eingehalten werden.

Was meint ihr dazu; besteht ein Anspruch auf eine etwaige Mietminderung ?
Könnt ihr evtl. auch eine prozentuale Minderung nennen, die man angemessen vertreten kann… ?
Für Antworten und Einschätzungen wären wir sehr dankbar ;-)
Danke Im Voraus!!!!



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  #2  
Alt 05.10.2011, 21:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Anspruch auf Mietminderung?

Hallo,

was Sie als erstes machen sollten wäre die Kürzung der Miete anteilig für die Tage, die die Wohnung nicht beziehbar war.

Des Weiteren können Sie die Miete immer dann kürzen, wenn sich die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Dies scheint bei Ihnen durchaus der Fall zu sein. Ob die niedrigere Internetgeschwindigkeit dort einen größeren Anteil ausmacht ist schwer zu sagen - ist sie doch Bestandteil des Mietvertrags.

Auf eine Mietminderung haben Sie nach Schilderung der Lage definitiv Anspruch. Einen Prozentsatz kann Ihnen leider kein Forum mitteilen, da die Lage nur sehr schwer eingeschätzt werden kann.

Deshalb empfehle ich Ihnen:
Nutzen Sie unseren Online Anwaltsservice. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link:
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Der Vorteil: Da Ihr Vermieter scheinbar schon ein wenig schnippisch auf Ihre Forderungen reagiert, sollten Sie dieses Beratungs Angebot nutzen. Schildern Sie Ihren Sachverhalt im Formular so ausführlich wie hier im Forum und Sie erhalten eine rechtsichere Auskunft von einem professionellen Anwalt, der Sie dann auch weiterhin begleiten kann.

Die Anfrage ist völlig kostenlos. Ihnen wird dann ein Agebot für die Beratung übermittelt, welches Sie dann annehmen oder ablehnen (ignorieren) können!

Dies hielte ich für den sinnvollsten und rechtssichersten Weg!


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Stichworte
internet, mietminderung


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