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Alt 13.10.2011, 11:08
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Zitat:
Die Hauptmieterin, die den Vertrag sei etwa Mitter der 80iger hat, ist ausgezogen.
Wie soll das gehen? Nur so ausgezogen, oder hat sie die Wohnung gekündigt oder Ihnen übergeben? Denn die Pflicht zur Mietzahlung endet erst, bei Ende des Mietverhältnisses duch Kündigung des Vertrages.

Da ohne Wissen über die tatsächlichen Umstände keine Antwort möglich ist, sollten Sie Ihren Fall einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vortragen. Dann aber unter Vorlage des Mietvertrages, den Sie mit der Hauptmieterin abgeschlossen haben.

Und ja, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten hat der VM das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Aber mal ganz ehrlich. Was haben Sie denn gedacht, wer die Miete für die komplette Wohnung bezahlen soll, wenn die Hauptmieterin ausgezogen ist.
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