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Alt 13.10.2011, 13:21
Helldiver Helldiver ist offline
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Standard AW: Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen? Nur so ausgezogen, oder hat sie die Wohnung gekündigt oder Ihnen übergeben? Denn die Pflicht zur Mietzahlung endet erst, bei Ende des Mietverhältnisses duch Kündigung des Vertrages.

Da ohne Wissen über die tatsächlichen Umstände keine Antwort möglich ist, sollten Sie Ihren Fall einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vortragen. Dann aber unter Vorlage des Mietvertrages, den Sie mit der Hauptmieterin abgeschlossen haben.

Und ja, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten hat der VM das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Aber mal ganz ehrlich. Was haben Sie denn gedacht, wer die Miete für die komplette Wohnung bezahlen soll, wenn die Hauptmieterin ausgezogen ist.
Seit 1997 lebe ich alleine in der Wohnung.
Sie hat die Wohnung nicht gekündigt. Der Vertrag aus den 80igern ist noch immer beständig, zumindest bis jetzt.
Ich bin nur zur Untermiete eingezogen, damit kein Neuvertrag aufgesetzt werden musste
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