Hallo helldiver,
das vertragliche Grundgerüst bei Ihnen verstehe ich nicht ganz. Deshalb gehe ich auf Ihre Fragen mal so ein, als wären Sie Hauptmieter:
Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand oder Mietschulden ist zulässig, jedoch an ein paar Bedingungen geknüpft. Diese können Sie hier nachlesen:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - Mietrecht
Auch das sofortgie Begleichen der Mietschulden kann die Kündigung nicht revidieren - sie hat weiter Bestand!
Sie könnten höchstens den Auszug nach hinten verzögern, indem Sie sich z.B. auf einen Härtefall berufen. Näheres dazu finden Sie in dem folgenden Artikel:
Tipps und Tricks zur Kündigung - Mietrecht
Da weder die Formulierungen des Mietvertrags noch Ihres Untermietvertrags hier bekannt sind, gehe ich einmal davon aus, dass der Vermieter tatsächlich die Hauptmieterin belangen könnte, es sei denn, Sie sind innerhalb einer der Dokumente als neuer Hauptmieter eingesetzt worden.
Ich hoffe ich konnte trotzdem ein wenig helfen.
Mietrecht Einfach