Das Streichen von Wänden, Türen, Heizkörpern gehören zu den Schönheitsreparaturen, die bei einer gültigen Klausel vom Mieter zu erbringen sind. Sie sollten zuerst einmal
prüfen (lassen), ob Sie überhaupt die Wände streichen müssen.
Als nächstes würde ich dem Mieter mitteilen, dass Sie wegen des Staatsexamen Ihre Ruhe benötigen und darüber hinaus auch keine Handwerker in Ihrer Wohnung dulden werden. Bei Zuwiderhandlungen folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Wenn Sie ausgezogen sind hat der Vermieter alle Möglichkeiten die Wohnung nach seinem Gusto zu renovieren.
Für die Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter übrigens reichlich Zeit lassen:
Rückzahlung der Mieterkaution
Und wegen der Klausel betreffend der Schönheitsreparaturen sollten Sie den kompletten Text hier einstellen oder den Passus einscannen.